Verbindlich geregelt

Verbindlich geregelt

Dass wir im Hofgarten Petanque spielen dürfen, scheint einfach so gegeben. Aber ist das wirklich so? Auf der Homepage der Bayerischen Schlösserverwaltung, die für den Hofgarten zuständige Behörde, findet man die “Anlagenvorschriften” für den Hofgarten. Dort heißt es u.a.:

“Das Boulespiel ist mit Ausnahme des Leibregimentswegs (Anm.: Der gehört zur Sicherheitszone um die Staatskanzlei) in folgenden Bereichen geduldet, sofern die Spieler die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten lassen:

  • Nordseite auf der Fläche, wo sich in angrenzenden Gebäuden im Obergeschoss nur eine Reihe Fenster befindet (Anm.: Parallel zur Galeriestraße, besonders beliebt in der kühlen Jahreszeit, da man hier am längsten Sonne hat)
  • Südseite parallel zur Hofgartenstraße (Anm.: Obwohl erlaubt, spielt dort außer beim Hofgartenturnier fast niemand)
  • Westseite zwischen den beiden gastronomischen Freischankflächen (Anm.: Für Boule-Spieler gilt die ungeschriebene Regel, dass nur unter den Bäumen, aber nicht auf dem Spazierweg gespielt wird).”

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